Häufig gestellte Fragen FAQs

Wir stellen die neue Azubi-App für das Bäckerhandwerk vor und beantworten die wichtigsten Fragen.

Hilfe zur App

Allgemein

Betriebe, die als Innungsbetrieb dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und der Werbegemeinschaft angeschlossen sind, und Auszubildende des Bäckerhandwerks (alle Berufe).

Seit 2017 ist es vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt, Ausbildungsnachweise elektronisch zu führen. Die Nutzung der BDDZ Azubi-App ist daher für alle Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 1. Oktober 2017 geschlossen wurden, möglich. Dabei sind auch elektronische Signaturen erlaubt.

Die digitalen Anwendungen stehen Mitgliedsbetrieben des Zentralverband/Werbegemeinschaft und Auszubildenden im Bäckerhandwerk als kostenfreier Service zur Verfügung.

Im Ausbildungsvertrag muss zwingend angegeben werden, ob der Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch geführt wird (§ 11 Abs. 1 Nr. 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG)). Voraussetzung für die Nutzung der BDDZ Azubi-App ist der Eintrag zur Führung eines elektronischen Ausbildungsnachweises im Ausbildungsvertrag.

Ja, dieser Eintrag kann auch nachträglich geändert werden. Das bedeutet, auch wenn mit schriftlichen Ausbildungsnachweisen begonnen wurde, kann jederzeit ein Wechsel erfolgen (der Wechsel muss der zuständigen Handwerkskammer / Bäckerinnung angezeigt werden).

Download Formular

Funktionalität

  • Ausbildende benötigen eine E-Mail-Adresse und einen PC, ein Smartphone oder Tablet.
  • Ausbildende registrieren sich unter: app.bddz.de
  • Nach erfolgreicher Prüfung der Mitgliedschaft erfolgt die Freischaltung.
  • Zum Ausbildungsbeginn geben die Ausbildenden ihren jeweiligen Code für die Azubi-Verknüpfung an ihre Auszubildenden weiter. Sobald der Code in der BDDZ Azubi-App von den Auszubildenden eingegeben wird, sind beide Konten miteinander verknüpft. Bei den Ausbildenden erscheint das Azubi-Profil in der Verwaltungsoberfläche.
  • Anschließend können die Ausbildenden Ausbildungsnachweise empfangen, kommentieren und signieren.
  • Automatische Statusmeldungen informieren, wenn sich etwas im Ausbildungsnachweis ändert, also Auszubildende einen Eintrag verfasst haben.

Zusätzliche Funktionen:

  • alle Berichte und alle Azubis auf einen Blick
  • automatische Synchronisierung
  • praktische Wochen- und Monatsansicht
  • mehrere Berichte mit einem Klick signierbar
  • keine Begrenzung: Neue Auszubildende können jederzeit hinzugefügt werden,
  • Zeitersparnis bei der Prüfung der Berichte

Mit der BDDZ Azubi-App wird der Ausbildungsnachweis täglich zusammen mit einer Stundenübersicht geführt. Die Ausbildungsnachweise können vom Ausbildenden täglich oder für eine ganze Woche signiert werden.

Das digitale Berichtsheft der BDDZ Azubi-App erfüllt die formellen Vorgaben für das Führen von Ausbildungsnachweisen und kann nach Vorgabe des Prüfungsausschusses elektronisch (per E-Mail) oder ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden. Ein Vordruck über die Bestätigung der elektronischen Signatur steht im Downloadbereich zur Verfügung. Dieses Formular muss ausgedruckt von den  jeweiligen Ausbildenden und Auszubildenden unterschrieben und zur Prüfung mitgebracht werden.

Hintergrund:

Gem. §§ 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO, 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG ist zur Prüfung zugelassen, wer einen von Ausbildenden und Auszubildenden „abgezeichneten“ Ausbildungsnachweis vorgelegt hat.

Sollte es während der Ausbildung zu einem Betriebswechsel kommen, können die Auszubildenden das digitale Berichtsheft weiterhin ohne Datenverlust in der BDDZ Azubi-App führen. Dazu müssen sich neue Ausbildende lediglich mit den jeweiligen Auszubildenden verknüpfen. Vorherige Ausbildende haben dann keinen Zugriff mehr auf die Daten. Auszubildende ohne eine erneute Verknüpfung zu ihrem/ihrer Ausbildenden können die App für ihren Ausbildungsnachweis ebenfalls weiter nutzen. Dabei fällt allerdings die Funktion für die digitale Signierung durch die Ausbildenden weg. Die Berichte können als PDF ausgedruckt und den zuständigen Ausbildenden ganz konventionell zur Unterschrift vorgelegt werden.

Der Ausbildungsnachweis als PDF-Datei wird in einer übersichtlichen Wochenübersicht mit dem Namen, Ausbildungsjahr und Berichtszeitraum dargestellt.

  • Auszubildende laden sich die BDDZ Azubi-App im App-Store kostenlos aufs Handy.
  • Nach der Registrierung legen sich die Auszubildenden ein Profil an und tragen ein, ab wann das digitale Berichtsheft geführt wird.
  • Sobald die Auszubildenden den Code ihres Ausbildenden erhalten und eingegeben, ist die Verknüpfung hergestellt und Ausbildungsnachweise können versandt werden.
  • Signierte Berichte können nicht mehr verändert werden.
  • Automatische Statusmeldungen informieren, wenn sich etwas im Ausbildungsnachweis ändert, also die Ausbildenden einen Eintrag signieren oder ablehnen. Ein übersichtliches Ampelsystem zeigt den persönlichen Bearbeitungsstand. Mit automatischen Benachrichtigungen wird an noch offene Ausbildungsnachweise erinnert und über News im Bäckerhandwerk informiert.
  • Wechsel der Ausbildenden jederzeit möglich.
  • Bei Handyverlust oder Wechsel gehen keine Daten verloren, sie sind cloudbasiert gespeichert.

Zusätzliche Funktionen:

  • automatische Synchronisierung
  • automatisierte Vorschläge für Tätigkeiten
  • unkompliziertes Hinzufügen von Fotos und Dokumenten über die Kamera möglich
  • Eingabe der Berichte über Diktier- und Sprachfunktion
  • Ausdrucken und Verschicken von einzelnen Berichten jederzeit möglich

Nutzung auch ohne Verknüpfung möglich:

Auch Auszubildende ohne eine Verknüpfung zu ihrem/ihrer Ausbildenden können die App für ihren Ausbildungsnachweis nutzen. Dabei fällt die Funktion der digitalen Signatur weg, die Berichte können als PDF-Dokument ausgedruckt und den zuständigen Ausbildenden zur Unterschrift vorgelegt werden.

Aufgrund der Begründung des Gesetzgebers sowie aus pragmatischen Gründen wird allgemein folgende Unterscheidung entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch empfohlen:

  • Schriftliches Führen liegt vor, wenn der Ausbildungsnachweis handschriftlich geführt wird.
  • Beim elektronischen Führen hingegen wird der Ausbildungsnachweis mit digitaler Unterstützung erstellt. Das ist nicht nur der Fall bei digitalen Anwendungsprogrammen, z. B. bei der BDDZ Azubi-App, sondern auch schon bei der Erstellung der Ausbildungsnachweise am Computer mit gängigen Schreibprogrammen (Word, Excel). Ein elektronischer Erstellungsprozess schließt nicht aus, dass der Ausbildungsnachweis durch Ausdruck und Unterschrift in ein Schriftdokument umgewandelt wird.

Ein falsch gesetztes Kreuz berührt weder die Eintragungsfähigkeit des Ausbildungsverhältnisses noch die Gültigkeit des Ausbildungsvertrages. Die Handwerkskammer / Bäckerinnung ist nicht dazu verpflichtet, nachzuprüfen, ob die angegebene Art und Weise der Führung des Ausbildungsnachweises in der Praxis tatsächlich so wie im Vertrag angegeben erfolgt. Auch auf die Prüfungszulassung hat es keinen Einfluss, wenn die Ausbildungsnachweise schriftlich eingereicht werden, obwohl das elektronische Führen im Ausbildungsvertrag vereinbart war.

Fehlt im Ausbildungsvertrag die Angabe, ob der Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch geführt werden soll, ist diese Angabe zwingend nachträglich zu ergänzen (§ 11 Abs. 1 Nr. 10 BBiG).

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