Kann die Führung eines digitalen Berichtshefts nachträglich im Ausbildungsvertrag angepasst werden?

Eine nachträgliche Umstellung auf elektronische Führung sollte zwischen Betrieb und Azubi klar vereinbart und dokumentiert werden. Entscheidend ist, dass die gewählte Form des Ausbildungsnachweises für die zuständige Stelle akzeptiert wird und der Nachweis vollständig, regelmäßig und nachvollziehbar bleibt. Bei Unsicherheit sollte die zuständige Kammer gefragt werden, welche Form der Anpassung erwartet wird.

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